ARAG: Experten machen auf eine Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik aufmerksam!

ARAG Experten machen auf eine Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik aufmerksam! Symbolfoto: pixabay

Die ARAG Experten machen auf eine Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Dabei geht es um die Virenschutzsoftware des russischen Software-Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt Verbrauchern und Unternehmen, die Software von allen Betriebssystemen zu entfernen und durch eine andere zuverlässige Antiviren-Software zu ersetzen. Hintergrund: Im Krieg zwischen Russland und der Ukraine kann auch ein IT-Angriff nicht ausgeschlossen werden. Zwar sind Privatanwender vermutlich kaum ein primäres Ziel, doch es könnte zu Kollateralschäden kommen, bei denen Daten, die Kaspersky gespeichert hat, abfließen, gelöscht oder verschlüsselt werden, falls Kaspersky selbst Opfer eines Cyber-Angriffs wird. Die ARAG Experten raten beim Tausch der Antiviren-Programme, zuerst den neuen Virenschutz zu installieren, bevor die Kaspersky-Software mit allen Zusatzprogrammen und Erweiterungen entfernt wird.

Weitere Themen:

+++ Energiekosten: Finanzielle Entlastung für Verbraucher +++
Um die steigenden Preise vor allem im Energiebereich abzufedern, sollen Verbraucher in diesem Jahr steuerlich entlastet werden. Dazu soll nach einem Beschluss des Kabinetts der Arbeitnehmerpauschbetrag von 200 auf 1.200 Euro angehoben werden, der Grundfreibetrag soll auf 10.347 Euro (vorher 9.984 Euro) steigen und die Entfernungspauschale für Fernpendler könnte ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht werden. Sobald das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erhalten hat, sollen alle Erleichterungen laut ARAG Experten rückwirkend ab 1. Januar 2022 gelten. Das Gesamtvolumen des Entlastungspaketes beträgt 15 Milliarden Euro.

+++ Werbeverbot für Abtreibungen soll aufgehoben werden +++
Bislang mussten Ärzte laut ARAG Experten mit einer Geldstrafe  oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, wenn sie sachliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundenen Risiken – z. B. auf ihrer Homepage –  bereitgestellt haben. Dies galt im Strafgesetzbuch als Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (Paragraf 219a, StGB) und war nicht vereinbar mit dem grundrechtlichen Schutz ungeborenen Lebens. Das Problem: Betroffenen Frauen wurde dadurch der Zugang zu diesen für sie so wichtigen Informationen erschwert und auch die Suche nach geeigneten Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen können, war kompliziert. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Durch die Aufhebung des Werbeverbotes sollen Ärzte nun keine Strafverfolgung mehr fürchten müssen. Nach Auskunft der ARAG Experten sollen zudem alle strafgerichtlichen Urteile, die seit 1990 ergangen sind, aufgehoben bzw. laufende Verfahren eingestellt werden.

+++ Einverständnis zur Überweisung durch Angabe der Kontoverbindung +++
Ist einem Widerspruchsschreiben gegen einen Beitragsbescheid eine Kontoverbindung zu entnehmen, liegt darin bereits das Einverständnis mit der späteren Erstattung auf dieses Konto. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in einem Streit um von der Deutschen Rentenversicherung Bund an die Deutsche Post AG zu zahlende Zinsen (Az.: L 18 R 542/20).
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