Eine Zeiterfassung der Arbeitszeiten per Fingerabdruck ist nicht zulässig. ARAG Experten verweisen auf eine enstprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei es nur ausnahmsweise zulässig, biometrische Daten einer Person (wie z. B. die Iris, den Fingerabdruck, die DNA) zu verarbeiten. So ein Ausnahmefall liege hier nicht vor. Fingerprints seien nicht erforderlich, um die Arbeitszeiten zu kontrollieren (10 Sa 2130/19).
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Veggieburger bleibt Veggieburger
Auch wenn ein Veggieburger nicht aus Fleisch besteht, darf er weiterhin die Bezeichnung ‚Burger‘ tragen. Das Europäische Parlament lehnte einen Antrag ab, der Begriffe wie z. B. ‚Wurst‘ und ‚Burger‘ nur für den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten sein. Bei Milchalternativen oder Milchfolgeprodukten, wie Käse, gelten künftig hingegen schon strengere Regeln. Der Begriff ‚Milch‘ war schon länger für Produkte vorbehalten, die aus der ‚Eutersekretion von Tieren‘ stammen. Nun sollen auch Beschreibungen wie etwa ‚Nachahmung‘ nicht mehr zulässig sein.
Durchgerosteter Auspuff ist kein Mangel
Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. In einem solchen Fall handele es sich vielmehr um gewöhnlichen Verschleiß, der keine Gewährleistungsansprüche auslöse. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in einem entsprechendem Urteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergebe. ARAG Experten, ARAG, ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz,
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