Wer seinen Hund mit auf Reisen nehmen möchte, muss einiges beachten

ARAG Experten geben Tipps, wie der Urlaub mit Hund gelingt

Ob im Auto, Zug oder Flugzeug – wer seinen Hund mit auf Reisen nehmen möchte, muss einiges beachten. Denn je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Regeln für den Transport von Tieren. Die ARAG Experten erklären, was bei tierischer Reisebegleitung erlaubt ist, worauf Halter achten sollten und wann schnelles Handeln sogar Leben retten kann.

Reisen innerhalb und außerhalb der EU
Für Reisen mit Tier innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen oder Nordirland ist ein europäischer Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In dieses Dokument werden die Daten des Besitzers und des Tieres eingetragen. Zudem enthält der Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein außereuropäisches Land reisen möchte, sollte sich nach Angaben der ARAG Experten direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen.

Fliegende Hunde
Um es vorweg zu nehmen: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bedingungen in puncto Tiertransport. Manche Airlines nehmen gar keine Tiere mit. Dürfen Vierbeiner mitfliegen, fallen Gebühren für sie an und sie müssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften dürfen nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm – einschließlich der Transportbox – mit in die Flugkabine. Größere Tiere reisen im Laderaum. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch Flugverbote für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen geben kann, wie z. B. Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier. Um beim Check-In keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten sich Tierbesitzer vorab schriftlich von der Airline bestätigen lassen, dass das Tier auf dem ausgewählten Flug auch akzeptiert wird. Je  nach Fluggesellschaft ist auch eine vorherige Anmeldung notwendig.

Hunde im Zug
Tiere in Hauskatzengröße, die in eine Transportbox oder Tasche passen, dürfen in den meisten Zügen mitfahren. Und zwar kostenlos. Hunde, die größer sind, müssen laut ARAG Experten während der gesamten Fahrt angeleint bleiben und einen Maulkorb tragen. Sie zahlen die Hälfte des Fahrpreises. Eine Ausnahme bilden Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde. Sie fahren immer kostenfrei und müssen keinen Maulkorb tragen.

Mit dem Hund im Auto auf große Fahrt
Ist der Hund ans Autofahren gewöhnt, stellt es grundsätzlich kein Problem dar, mit dem Vierbeiner in den Urlaub zu fahren. Die ARAG Experten raten zu einer fest verankerten Transportbox oder einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank. Auch ein extra Hundesitz, der auf dem Rücksitz befestigt wird, ist eine Variante für den sicheren Transport des tierischen Familienmitgliedes. Eine weitere Möglichkeit ist ein spezieller Sicherheitsgurt, mit dem der Vierbeiner auf dem Rücksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht für Tier besteht nach Auskunft von ARAG Experten zwar nicht. Aber Tiere sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss während der Fahrt ordnungsgemäß gesichert werden.

Hunde im heißen Auto
Da Hunde nicht schwitzen und darüber ihre Körpertemperatur nicht regulieren können, ist es für sie besonders gefährlich, in einem überhitzten Fahrzeug zu warten. Das Risiko für einen Hitzschlag ist hoch. Daher raten die ARAG Experten zu schnellem Handeln, sollte man einen Hund bei großer Hitze in einem Fahrzeug entdecken. Kann man den Besitzer nicht sofort entdecken, darf man – sofern der Hund bereits einen erschöpften Eindruck macht und allen Türen verriegelt sind – sogar die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen, um das Tier zu retten. Denn obwohl das als Sachbeschädigung gilt, wird die Straftat durch die Rechtfertigung des Notstands aufgehoben. Zudem greift laut ARAG Experten das Tierschutzgesetz und das besagt, dass dem Tier weder fahrlässig noch vorsätzlich Leid und Schaden ohne triftigen Grund zugefügt werden darf. So droht nicht dem Retter die Strafe, sondern dem Tierquäler und zwar mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Achtung heißer Asphalt
Im Sommer kann heißer Asphalt für Hunde zur echten Gefahr werden: Bereits bei rund 25 Grad Celsius Lufttemperatur erhitzt er sich auf über 50 Grad und erreicht bei 35 Grad Lufttemperatur sogar bis zu 65 Grad. Bereits ab 41 Grad drohen nach Auskunft der ARAG Experten Verbrennungen an den empfindlichen Hundepfoten. Um zu testen, ob die Straße zu heiß ist, sollte man den Handrücken für einige Sekunden auf den Boden drücken. Wird es zu heiß für die Hand, ist es auch zu heiß für Hundepfoten. Halter sollten auf Warnsignale wie Rötungen, Blasen oder Lahmheit achten und heiße Pfoten mit lauwarmem Wasser kühlen und eventuell Bandagen oder Socken anlegen. Die besten Zeiten für Gassirunden an heißen Tagen sind ohnehin früh morgens oder abends, wobei Asphaltflächen grundsätzlich gemieden werden sollten.

Gut zu wissen: Erste Hilfe am Hund
Ein überhitzter Hund sollte weder sofort kaltes Wasser trinken noch damit übergossen werden, sonst drohen Erbrechen und ein Kreislaufkollaps. Vielmehr gehört er umgehend an die frische Luft in den Schatten und braucht Schluck für Schluck lauwarmes Wasser. Extreme Warnzeichen sind laut ARAG Experten starkes Hecheln, deutliche Unruhe, ein taumelnder Gang und ausbleibende Reaktionen. Aber in jedem Fall sollte ein Tierarzt aufgesucht werden, der die Vitalparameter überprüft. Denn Tiere lassen sich ihre Leiden oft nicht anmerken und wirken oftmals gesünder als sie tatsächlich sind.

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