Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Bundesregierung die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert hat. In Gemeinden mit besonders hoher Wohnungsnot darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses maximal um zehn Prozent höher liegen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Damit soll erreicht werden, dass in Ballungsgebieten Wohnraum auch für kleinere und mittlere Einkommen bezahlbar bleibt. Bestimmt werden die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt von den Landesregierungen jeweils für die Dauer von fünf Jahren. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Auch bei Erstvermietungen nach einer umfassenden Renovierung haben Vermieter freie Hand bei der Höhe der Miete. Wird eine Wohnung möbliert vermietet, gilt zwar ebenfalls die Mietpreisbremse, aber es darf ein Zuschlag verlangt werden.
Luftreinhaltung“ – auch für E-Autos
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches entschied, dass auch Fahrer, die mit einem Elektroauto unterwegs sind, Tempolimits mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" nicht ignorieren dürfen (Az.: III-3 ORbs 57/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm.
Kündigungsbutton immer Pflicht
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen – auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks "jetzt kündigen" kann, hält der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten für unzulässig (Az.: I ZR 161/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.
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