Wie Sie mit dem Wert 1914 Ihre Immobilie richtig versichern und im Schadenfall Tausende von Euro sparen können!

Passt diese Architektur zur Wertermittlung 1914? Foto Christian Schulz

Im Schadenfall treten immer wieder Probleme auf weil der Wert 1914 falsch ermittelt wurde. Als Geschädigter müssen Sie dann mehrere Tausend Euro zusätzlich aufwenden für die Begleichung des Schadens. Dieses Geld können sie sparen, wenn die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde, regelmäßig überprüft wird und ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Trotz allem ist es möglich, den falschen Wert in der Police dokumentiert zu haben. Das ist sehr häufig bei aufwändigeren Bauten und insbesondere bei Gewerbebauten der Fall. Dies teilt Christian Schulz  zertifizierter Sachverständiger für Versicherungen (DIN EN ISO/IEC 17024 ) mit.

Ist der Versicherungsschutz trotz Unterversicherungsverzicht ausreichend?

Christian Schulz erklärt, dass ein Unterversicherungsverzicht keine Garantie für eine ausreichende Versicherungssumme ist. Die Versicherer bieten den Unterversicherungsverzicht an, wenn die Versicherungssumme nach der Methode „1914" ermittelt wurde. In der Praxis ziehen die Versicherer bei kleineren Schäden nichts von der Schadensumme ab.

Die Versicherungssummenermittlung nach der Methode „Wert 1914“ führt in vielen Schadensfällen zu falschen Ergebnissen bei der Gebäudeversicherung. Vorherrschend auf dem Markt ist die Regelung, dass der fiktive Wert 1914 multipliziert mit dem jeweiligen Baupreisindex die maximale Entschädigungshöhe vorgibt. Der Experte Christian Schulz zeigt anhand eines Schadenfalls dass die Methode nicht die heutige Wirklichkeit abbildet.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ermittelter Wert 1914 Mark  224.000 für ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen:

Wert 1914 (224.000) multipliziert mit dem Baupreisindex 2023 (1961,4) = maximale Entschädigungsleistung (rund 4,4 Mio. Euro). Kosten für einen Wiederaufbau 5,9 Mio. Euro gemäß dem Gutachten eines Bausachverständigen. Die ermittelte Versicherungssumme ist zu gering. Der nicht gedeckte Schaden für die Eigentümer beträgt 1,5 Mio. Euro.

Dieses Beispiel zeigt, dass das Verfahren Wert 1914 an seine stößt bei einem Mehrfamilienhaus . Insbesondere bei Gewerbebauten ist das Verfahren Wert 1914 untauglich. Es wird fiktiv auf die Baukosten des Jahres 1914 zurückgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt waren die Lohnkosten sehr gering und die Nutzung von vorgefertigten Bauteilen noch nicht erfunden. Aufwändiges Mauerwerk machte in den Baukosten keinen großen Unterschied zu Einfacherem. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen etc. waren noch nicht erfunden.  Auch werden Außenanlagen mit einem sehr geringen Anteil eingerechnet, somit ist der Anteil für die Umzäunung, Toranlagen, Parkplätze etc. in der Praxis viel zu gering und führt somit zu einer Unterdeckung die der Kunde zu tragen hat.

Die Wertermittlungsmethode  Wert 1914 ist untauglich zur Wertermittlung bestätigt  das Urteil des OLG Köln (vom 17.03.2015 - 9 U 75/14)

Es muss nicht immer der Großschaden sein. Bereits bei kleineren Schäden hat der Versicherer das Recht eine Unterversicherung zu prüfen, wie es in dem Fall des OLG Köln stattfand. Dies kann dann Abzüge zur Folge haben – trotz vereinbartem Unterversicherungsverzichts - so der Versicherungssachverständige Christian Schulz.

Einzig ein Gutachten gibt die Sicherheit die Versicherungssumme für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten richtig ermittelt zu haben. Auf der Seite, klicke hier:  können Sie zum Thema Gutachten und Überprüfung des Versicherungsschutzes weiter informieren.

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