BGH bestätigt Sicherungsverwahrung nach sexuellem Missbrauch

BGH bestätigt Sicherungsverwahrung nach sexuellem Missbrauch
Der Bundesgerichtshof hat die Sicherungsverwahrung eines Mannes bestätigt, der vom Landgericht Chemnitz wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde. Das teilte der BGH am Mittwoch mit. Der Angeklagte hatte in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren insgesamt neun Kinder missbraucht, darunter acht seiner eigenen. Das Landgericht hatte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und die anschließende unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte, der als "Papawittchen" bekannt wurde, war bereits als Kind selbst Opfer sexueller Übergriffe in einem Kinderheim.
Trotz Ermittlungen und Interventionen der Behörden setzte er seine Taten fort. Das Landgericht sah in ihm aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Revision des Angeklagten richtete sich ausschließlich gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung, wurde jedoch als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Beschluss vom 26. August 2025 - 5 StR 379/25).

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