Verfassungsbeschwerde gegen Diesel-Urteil des BGH erfolglos

Verfassungsbeschwerde gegen Diesel-Urteil des BGH erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers in einem Dieselverfahren zurückgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die Beschwerdeführerin habe keine unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit durch das angegriffene Urteil hinreichend dargelegt, hieß es zur Begründung. Das gelte auch für die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung und die Besetzung des Hilfssenats beim Bundesgerichtshof. In dem angegriffenen Urteil hatte der Bundesgerichtshof erstmals entschieden, dass eine deliktische Haftung der Fahrzeughersteller wegen Verletzung von Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht kommt.
Er verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Dieses folgte der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs, wies aber die Klage wegen der vorzunehmenden Vorteilsausgleichung letztlich ab (Beschluss vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23).
Ihr Kommentar! Finden Sie diesen Beitrag oder das Produkt interessant?
Gefällt Ihnen der Beitrag oder das Produkt? Wir freuen uns auf Ihre Meinung mit Sternebewertung!
Ihr Vor-und Nachname*
E-Mail (wird nicht veröffentlicht!)*
Ihre Sternebewertung*
Gefällt Ihnen diese Seite mit den Informationen des Unternehmens?*
Datenschutz*

Mit Setzen des Hakens erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kommentar (ohne Mailanschrift) veröffentlicht wird. Mir ist bekannt, dass aus technischen Gründen meine Mailanschrift erforderlich ist und nur hierfür gespeichert wird. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung

Ich bin kein Roboter*

Werbung
Werbung
Werbung