Automatische Vertragsverlängerungen für Sechsmonatsverträge bei der Online-Datingplattform Parship sind unwirksam – so urteilte der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2025. Er folgte in diesem Fall der Argumentation der Verbraucherzentrale, nach der es für Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. Betroffen sind Parship-Verträge, die bis Februar 2022 abgeschlossen wurden.
Betroffene Nutzer:innen sollten Geld zurückfordern
Henning Fischer, Referent im Team Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband: „Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht die Regeln fairer und verbraucherfreundlicher für Parship-Nutzer:innen. Parships strenge Regeln zur Vertragsverlängerung passen nicht zu einer Partnervermittlung, bei der man sich angeblich alle elf Minuten verlieben kann."
Von dem BGH-Urteil betroffene Nutzer:innen können nach Ansicht der Verbraucherzentrale Geld von Parship zurückverlangen, das sie für Vertragsverlängerungen ihrer Sechsmonatsverträge zahlen mussten.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband