Urteil gegen Alexander K. wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

Urteil gegen Alexander K. wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern
Das Landgericht München II hat Alexander K. wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dies teilte das Gericht nach einer fünftägigen Hauptverhandlung mit. Zudem wurde einer Nebenklägerin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte in den Jahren 2021 bis 2024 die Töchter zweier Bekannter, die zum Tatzeitpunkt zwischen 7 und 13 Jahre alt waren, sexuell missbraucht.
In einem besonders schweren Fall hat er eine der Cousinen mit einer Schlaftablette betäubt und anschließend ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem schlafenden Kind vollzogen. Darüber hinaus hat er von beiden Kindern wiederholt sexuelle Bilder und Videos angefertigt. Das Gericht hat das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten sowie die Anerkennung der Opferposition gewürdigt. Zu Lasten des Angeklagten wurden der lange Tatzeitraum und die psychischen Folgen für die Geschädigten berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet hat. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch die Möglichkeit, Revision einzulegen.