Elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien: Ab jetzt wird kontrolliert! Wer seit dem 2. April 2025 in das Vereinigte Königreich einreisen möchte, braucht neben einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, kurz ETA). Diese Regelung gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland. Die ETA muss vor der Reise beantragt werden, ist zwei Jahre gültig, erlaubt beliebig viele Einreisen und ist fest an den jeweiligen Pass gekoppelt.
Die ARAG Experten weisen Reisende darauf hin, dass die Kontrollen ab heute, dem 25. Februar 2026, konsequent umgesetzt werden. Das war bislang nicht der Fall, um Reisenden Zeit für die Umstellung zu geben. Beförderungsunternehmen wie Airlines, Fähr- oder Bahnunternehmen sind ab sofort verpflichtet, Passagiere ohne gültige ETA gar nicht erst mitzunehmen. Wer die Genehmigung nicht vorweisen kann, riskiert also, schon vor Reiseantritt abgewiesen zu werden.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Flugreisende, die in Großbritannien nur umsteigen, den Transitbereich nicht verlassen und keine Grenzkontrolle passieren. Keine ETA benötigen außerdem Bürger der Europäischen Union, die bereits über einen gültigen Aufenthaltstitel für das Vereinigte Königreich verfügen.
+++ Wohnungseigentümer muss Dachvermessung per Drohne hinnehmen +++
Ein Bauunternehmen sollte das Dach eines Gebäudes energetisch sanieren und plante, zur Vermessung eine Drohne einzusetzen. Bei der entsprechenden Ankündigung teilte das Unternehmen auch mit, auf den Aufnahmen erkennbare personenbezogene Informationen unkenntlich zu machen. Der Inhaber einer Dachgeschosswohnung des Gebäudes war dennoch mit dem Drohnenüberflug und den Aufnahmen nicht einverstanden und beantragte, dass es dem Bauunternehmen untersagt werden sollte, mittels Drohnenflug Bild- und Videoaufnahmen zu erstellen, auf denen personenbezogene Daten von ihm erfasst werden. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Amtsgericht München jedoch, dass der Eigentümer der Dachgeschosswohnung die mit der Vermessung einhergehende Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts hinnehmen muss (Az.: 222 C 2/26).
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+++ Bei zu großem Fahrzeug hilft auch ein Hinweisschild nicht +++
Nach dem Kauf seines Wagens war dem Nutzer einer doppelstöckigen Duplex-Garage aufgefallen, dass dieser acht Zentimeter höher war, als die Garage laut Bedienungsanleitung zuließ. Daraufhin brachte er – neben dem großen Anleitungsschild in Signalfarben – zusätzlich ein kleines graues Hinweisschild an der Garage an. Darauf bat er die anderen Nutzer, die Hebebühne nie ganz hochzufahren, wenn sein Auto auf dem oberen Stellplatz geparkt war. Doch genau dies geschah und führte zu einem Schaden an seinem Fahrzeug, den er von dem Mitparker ersetzt haben wollte. Die ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen, das ihm diesen Anspruch versagte. Demnach muss ein Nutzer einer Duplex-Garage nicht damit rechnen, dass ein anderer Nutzer entgegen der Bedienungsanleitung ein zu hohes Fahrzeug darin parkt. Kommt es infolgedessen zu einem Schaden, haftet der Nutzer daher nicht wegen Fahrlässigkeit. Ein eigens angebrachtes Hinweisschild des geschädigten Fahrzeugeigentümers ändert daran auch nichts (Az.: 4 O 116/25).
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