ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick. Foto: ARAG

+++ Kollision mit Bus beim Wenden +++
Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem Pkw, welcher nach einem Gelblichtverstoß eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nutzt, ist eine Haftungsverteilung von vier Fünftel zulasten des Busfahrers und ein Fünftel zulasten des Pkw angemessen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 3 B 674/25).
Sie wollen mehr erfahren?  Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG F. a. M.


+++ Kaffeeholen als Arbeitsunfall  +++
Beim Kaf­fee­ho­len im So­zi­al­raum ihres Ar­beit­ge­bers rutscht eine An­ge­stell­te auf dem frisch ge­wisch­ten Boden aus und ver­letzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Ar­beits­un­fall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG.


+++ Umrempeln und Anspringen ist nicht das Gleiche +++
Ein frem­der Hund brach­te eine Hun­de­be­sit­ze­rin zu Fall, als er auf ihren Hund „losgehen“ wollte und die Frau dabei anrempelte. Daraufhin ordnete die Behörde einen Leinen- und Maul­korb­zwang an. Doch diese Anordnung kipp­te das Verwaltungsgericht Gel­sen­kir­chen nach Auskunft der ARAG Experten. Denn "Anrem­peln" und "An­sprin­gen" seien grund­ver­schie­den. Die Frau habe nun mal im Weg ge­stan­den. Die vorläufige Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges gegen einen Hund, der eine Frau nur "angerempelt" hatte, habe damit keinen Bestand, so das Gericht. Es fehle an einem gezielten Zuspringen (Az.: 19 L 237/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gelsenkirchen.

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