+++ Kollision mit Bus beim Wenden +++
Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem Pkw, welcher nach einem Gelblichtverstoß eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nutzt, ist eine Haftungsverteilung von vier Fünftel zulasten des Busfahrers und ein Fünftel zulasten des Pkw angemessen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 3 B 674/25).
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+++ Kaffeeholen als Arbeitsunfall +++
Beim Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).
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+++ Umrempeln und Anspringen ist nicht das Gleiche +++
Ein fremder Hund brachte eine Hundebesitzerin zu Fall, als er auf ihren Hund „losgehen“ wollte und die Frau dabei anrempelte. Daraufhin ordnete die Behörde einen Leinen- und Maulkorbzwang an. Doch diese Anordnung kippte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach Auskunft der ARAG Experten. Denn "Anrempeln" und "Anspringen" seien grundverschieden. Die Frau habe nun mal im Weg gestanden. Die vorläufige Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges gegen einen Hund, der eine Frau nur "angerempelt" hatte, habe damit keinen Bestand, so das Gericht. Es fehle an einem gezielten Zuspringen (Az.: 19 L 237/25).
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ARAG