Das Berliner Verwaltungsgericht hat die geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße vorerst gestoppt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag eines Anwohners statt, wie die Richter am Freitag mitteilten. Die für den 23. August geplante Straßenumbenennung kann somit nicht stattfinden.
Es fehle an einem besonderen öffentlichen Interesse für die sofortige Vollziehung, so das Verwaltungsgericht.
Ein solches sei erforderlich, auch wenn die Rechtmäßigkeit der Umbenennung an sich gerichtlich geklärt sei.
Dass der 23. August der Internationale Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei, stelle keinen zwingenden Grund dar, die Umbenennung ausgerechnet an diesem Datum im Jahr 2025 durchzuführen - zumal weitere Gedenktage für eine feierliche Umbenennung in Betracht kämen, so das Verwaltungsgericht weiter.
Auch die vielfältigen Vorbereitungen für die geplante Umbenennung begründeten keine besondere Dringlichkeit, da das Bezirksamt sie sehenden Auges selbst veranlasst habe, so das Verwaltungsgericht.
Auf Initiative der Bezirksverordnetenversammlung hatte das Bezirksamt Mitte von Berlin beschlossen, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Gegen eine Allgemeinverfügung hatten mehrere Anwohner der Mohrenstraße jeweils Klage erhoben. Eine dieser Klagen wies das Verwaltungsgericht Berlin ab, da die Umbenennung rechtmäßig gewesen sei. Die anderen Klagen wurden im Einverständnis aller Beteiligten lediglich ruhend gestellt.
Das Bezirksamt kündigte die Umbenennung der Straße für Samstag, den 23. August 2025, an. Zu diesem Zweck ordnete es am 18. Juli 2025 die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung an. Dagegen hatte ein Anwohner, dessen Klage ruhend gestellt war, einen Eilantrag gestellt. Er macht geltend, dass die Umbenennung nicht stattfinden dürfe, bevor über seine Klage entschieden sei.
Der Beschluss der 1. Kammer stammt vom 21. August 2025 (VG 1 L 682/25).
Umbenennung der Mohrenstraße vorerst blockiert

Foto/Text dts
22. August 2025 - 12:00 Uhr
Von Sophie Neumann