Ein Narkosearzt kommt rund fünf Jahre nach dem Tod einer 59-jährigen Patientin am Dienstag (9.00 Uhr) vor das Berliner Landgericht. Die Anklage gegen den inzwischen 78-Jährigen lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die zuständige Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss allerdings darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Verdeckungsmordes durch Unterlassen in Betracht komme.
Laut Ermittlungen war die Patientin am 27. Januar 2020 bei einem Orthopäden in Berlin-Kreuzberg wegen eines Rückenleidens in Behandlung gewesen. Der Orthopäde habe den Anästhesisten hinzugezogen, um die Frau in Vollnarkose zu versetzen.
Der Angeklagte soll mutmaßlich für mehrere Versäumnisse verantwortlich sein. So habe er es während der Narkose pflichtwidrig unterlassen, ihre Vitalfunktionen zu kontrollieren. Der Arzt soll den Atem- und Herzstillstand der Patientin für mehrere Minuten nicht bemerkt haben. Die eintreffende Notärztin und weitere Ärzte habe er nicht ordnungsgemäß über den bisherigen Behandlungsverlauf informiert.
Nach der Reanimation fiel die Frau den Angaben zufolge in ein Wachkoma und erwachte bis zu ihrem Tod aufgrund einer Lungenentzündung Ende April 2020 nicht mehr. Für den Prozess sind bislang 13 Tage bis zum 17. Juli terminiert.