Stuttgart führt Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ein

Stuttgart führt Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ein

Der Stuttgarter Gemeinderat hat die Einführung einer Ganztagsbetreuung an Grundschulen beschlossen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es einen Rechtsanspruch auf achtstündige Betreuung geben, teilte die Stadtverwaltung mit. Der Anspruch wird schrittweise eingeführt, beginnend mit der ersten Klasse. Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) verwies auf die Bedeutung der Maßnahme für Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Besonderes Augenmerk liege auf der Inklusion: Kinder an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sollen barrierefreie Angebote erhalten. Die Federführung liegt beim Schulverwaltungsamt, das bereits mit der Umsetzung begonnen hat. Für die Finanzierung ist ein Paket mit Mitteln für Personal, Mittagessen und Sachkosten vorgesehen. An den Grundschulen sollen bestehende Schülerhäuser und Horte zu Ganztagsgrundschulen umgewandelt werden. An den SBBZ sind Kooperationen mit Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe geplant.