+++ Fahrverbote gelten künftig EU-weit +++
Das Europäische Parlament hat eine Reform der Führerscheinregeln beschlossen, die für alle Autofahrer in der Europäischen Union (EU) spürbare Folgen hat: Fahrverbote wegen Alkohol am Steuer, überhöhter Geschwindigkeit oder anderer schwerer Verkehrsverstöße gelten künftig EU-weit. Wird also beispielsweise in Italien, Spanien oder Frankreich gerast, zieht das deutsche Straßenverkehrsamt auf Ersuchen der ausländischen Behörde den Führerschein ein. Bisher galten solche Fahrverbote in der Regel nur im jeweiligen Land. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun noch in nationales Recht umsetzen, was laut ARAG Experten voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre geschieht.
+++ Nicht jede Katze erlaubt +++
In einigen Bundesländern steht sie sogar auf der Liste der gefährlichen Tiere und auch das Kreisveterinäramt in Kleve war der Ansicht, sie habe nichts in einem allgemeinen Wohngebiet zu suchen. Die Rede ist von einer Katze. Aber nicht irgendeinem Stubentiger, sondern der sogenannten Savannah-Katze. Dabei handelt es sich nach Auskunft der ARAG Experten um eine Kreuzung zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze. Und diese Mischung ist gefährlich. Daher scheiterten Savannah-Katzenbesitzer mit ihrem Eilantrag vor Gericht. Sie wehrten sich gegen eine Verfügung der Stadt Kleve, wonach ihre Katze „Muffin“ abgeschafft werden musste. Bei dem Tier handelte es sich um eine sogenannte F1-Generation, also eine erste Kreuzung der beiden Katzenarten. Doch die Katzenhalter durften Muffin nicht behalten. Wo das Tier in Obhut gekommen ist, ist nicht bekannt (Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 10 B 1000/25).
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+++ Finger weg von der E-Zigarette am Steuer +++
Wer am Steuer die Stärke seiner E-Zigarette über das Touchdisplay ändert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, wonach auch eine E-Zigarette als elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm gelte und daher nicht während der Fahrt benutzt werden dürfe (Az.: III-1 RBs 201/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
+++ Flug verpasst? Versicherung zahlt nicht +++
Verpasst ein Fluggast nach Vollsperrung einer Straße seinen Flug, ohne ein angemessenes Sicherheitspolster eingerechnet zu haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus einer Reiserücktrittsversicherung. Laut ARAG Experten führte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ferner aus, dass bei der Anreise zum Flughafen sowohl für Verzögerungen bei den Kontrollen als auch infolge der allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs grundsätzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen sei (Az.: 3 U 81/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG F. a. M..
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