Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen beschlossen, der den Schutz vor häuslicher Gewalt durch frühzeitige Haft für Wiederholungstäter verbessern soll. Das teilte das nordrhein-westfälische Justizministerium am Freitag mit. Die Neuregelung soll es Gerichten ermöglichen, die Gewaltspirale bei häuslicher Gewalt schneller zu durchbrechen.
Die geplanten Maßnahmen sehen härtere Strafen vor: Besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen sollen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
In Fällen mit Wiederholungsgefahr soll Untersuchungshaft bei schweren Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz möglich sein. Zudem sollen Familiengerichte bereits bei Antragstellung auf eine Schutzanordnung die Polizei informieren.
Justizminister Benjamin Limbach betonte, der Schutz vor Hochrisikotätern könne nur funktionieren, wenn schnell und konsequent gehandelt werde. Der Gesetzentwurf orientiere sich an erfolgreichen Modellen wie in Spanien, wo Haft und elektronische Fußfessel gezielt eingesetzt würden, um gefährliche Übergriffe auf Frauen zu verhindern. Die Fallzahlen häuslicher Gewalt hätten in Deutschland Rekordhöhen erreicht.
Bundesrat beschließt NRW-Initiative für härtere Strafen bei häuslicher Gewalt

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17. Oktober 2025 - 14:25 Uhr
Von Peter Heidenreich