Oberverwaltungsgericht erlaubt Sanierung der L 20 bei Velten

Oberverwaltungsgericht erlaubt Sanierung der L 20 bei Velten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Sanierung der Landesstraße L 20 zwischen Velten und Pinnow durchgeführt werden darf. Damit hat das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert, der die Bauarbeiten zunächst gestoppt hatte. Die Arbeiten sollen in drei Abschnitten erfolgen und knapp vier Monate dauern. Eine Betreiberin eines Wasserski- und Vergnügungsparks an der L 20 hatte gegen die Sanierung geklagt, da sie wegen des erwarteten Kundenrückgangs um ihre Existenz fürchtete.
Das Oberverwaltungsgericht sieht die Beeinträchtigung jedoch als verhältnismäßig an, da der Zugang zum Betrieb während der Bauarbeiten jeweils aus einer Richtung möglich bleibt. Zudem kann die Betreiberin nach dem Brandenburgischen Straßengesetz eine Entschädigung beantragen. Der Landesbetrieb Straßenwesen hatte argumentiert, dass die Arbeiten im Herbst oder Winter nicht mit der nötigen Planungssicherheit durchführbar seien. Das Gericht folgte dieser Argumentation und wies den Einwand zurück, die Sanierung hätte in den kälteren Monaten stattfinden können. Der Beschluss ist rechtskräftig.