Oberlandesgericht verurteilt PKK-Funktionär zu Haftstrafe

Oberlandesgericht verurteilt PKK-Funktionär zu Haftstrafe
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat einen 70-jährigen Funktionär der verbotenen PKK zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von Januar 2015 bis Mai 2021 als Raumverantwortlicher für die Regionen Crailsheim und Sinsheim aktiv war, teilte das Gericht mit. Der türkische Staatsangehöriger mit kurdischer Volkszugehörigkeit soll Spenden eingefordert, Propagandamaterial vertrieben und Demonstrationen organisiert haben. Bei ihm sichergestelltes Bargeld in Höhe von 885,30 Euro wurde als PKK-Vermögen eingezogen.
Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten und wird von der EU als terroristische Vereinigung eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Prozess hatte im Oktober 2024 begonnen und umfasste 25 Verhandlungstage mit 26 Zeugen und über 170 ausgewerteten Telefonaten. Die PKK kündigte am Montagmorgen ihre Auflösung an.