Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Ermittlungserzwingungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung als unzulässig verworfen. Das teilte das Gericht am Montag mit. Der Antrag richtete sich gegen die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist der Tod einer Frau, die 2022 in einem Münchner Bezirkskrankenhaus von einem Mitpatienten getötet worden war.
Der Täter wurde bereits rechtskräftig verurteilt und befindet sich in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen unbekannt wegen möglicher fahrlässiger Tötung durch Unterlassen geführt, aber keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbares Handeln von Klinikmitarbeitern gefunden. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Antrag nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Es fehle an konkreten Darstellungen zu möglichem strafbaren Verhalten. Zudem sei ein Klageerzwingungsverfahren nicht dafür gedacht, weitere Ermittlungen anzuordnen, sondern nur darüber zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist.