Ein für Freitagabend in Dortmund angemeldeter Fahrradkorso unter dem Motto „AUTO-FREI-TAG der 13. – die Rückkehr des Fahrradverkehrs“ darf über die Bundesstraße 236 und durch den Wambel-Tunnel geführt werden. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW mit und änderte damit einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Für den Fahrradkorso werden etwa 50 Teilnehmer erwartet. Das Polizeipräsidium Dortmund hatte für die Veranstaltung eine andere Streckenführung festgelegt.
Den Eilantrag des Veranstalters gegen diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zunächst abgelehnt.
Der 15. Senat des OVG begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Befürchtung des Polizeipräsidiums Dortmund, beim Durchfahren des Wambel-Tunnels drohe eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer sowie der Einsatzbeamten, einer tragfähigen Tatsachengrundlage entbehre. Der Tunnelabschnitt sei nur ca. 1.420 Meter lang und die mehrspurige Fahrbahnbreite ermögliche ein Durchqueren unter Einhaltung erforderlicher Sicherheitsabstände. Auch für die Annahme, dass durch notwendige Streckensperrungen Auffahrunfälle drohten, lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. In der Vergangenheit seien vergleichbare Veranstaltungen mit weitaus höheren Teilnehmerzahlen störungsfrei verlaufen.
OVG: Fahrradkorso darf durch Dortmunder Tunnel fahren

Foto/Text dts
13. Juni 2025 - 16:20 Uhr
Von Peter Heidenreich