OLG verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme für Trifokal-Linsen

OLG verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme für Trifokal-Linsen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil von 2. Juli entschieden, dass die Implantation von trifokalen Linsen bei grünem Star medizinisch notwendig sein kann. Die private Krankenversicherung einer Patientin muss somit die Kosten von rund 5.700 Euro übernehmen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Klägerin litt unter Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Altersweitsichtigkeit. Ob zusätzlich ein grüner Star vorlag, war zwischen den Parteien strittig.
Das Landgericht Wiesbaden hatte die Klage zunächst abgewiesen, doch das Oberlandesgericht gab ihr nach einer Beweisaufnahme recht. Ein Sachverständigengutachten bestätigte, dass die Trifokal-Linsen medizinisch notwendig waren. Der Experte betonte, dass neben objektiven Befunden auch subjektive Beschwerden wie Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität beeinträchtigen können. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht mehr anfechtbar.