Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer Klägerin 3.000 Euro Entschädigung wegen der Veröffentlichung eines Fotos mit unfreiwillig entblößter Brust zugesprochen. Das Gericht bestätigte damit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, wie das OLG am Donnerstag mitteilte. Die Veröffentlichung erfolgte trotz des erklärten Willens der Frau, die als Model auf einer Frankfurter Modewoche tätig war. Bei dem Vorfall war das Oberteil der Klägerin während eines Laufsteg-Auftritts verrutscht.
Ein Fotograf hatte die Situation an einer Station festgehalten, wo die Models eine einstudierte Pose zeigen sollten. Die Boulevard-Zeitung der Beklagten veröffentlichte das Foto später sowohl online als auch in Print, obwohl die Klägerin sich dagegen ausgesprochen hatte. In der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass die Klägerin zwar in anderen Zusammenhängen freizügige Fotos von sich veröffentlicht habe. Dennoch stehe es allein ihr zu, über die Darstellung ihrer Brust zu entscheiden. Die Höhe der Entschädigung begründeten die Richter mit verschiedenen Faktoren, darunter die Auflagenstärke des Mediums und das grobe Verschulden der Beklagten.