OLG Köln verbietet irreführende Dubai-Schokolade

OLG Köln verbietet irreführende Dubai-Schokolade
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Schokolade mit der Bezeichnung 'Dubai-Schokolade' tatsächlich aus Dubai stammen muss. Das Gericht gab damit vier Unterlassungsklagen gegen Anbieter statt, deren Produkte nicht in dem Emirat hergestellt wurden. Die Richter begründeten ihr Urteil mit einer möglichen Irreführung der Verbraucher. Die Entscheidung basiert auf dem Marken- und Wettbewerbsrecht.
Demnach reicht bereits aus, dass 15 bis 20 Prozent der Verbraucher bei dem Begriff 'Dubai-Schokolade' an eine bestimmte geografische Herkunft denken. Zusätzliche Hinweise wie die Skyline Dubais auf der Verpackung verstärkten die Irreführung, teilte das Gericht mit. Die Urteile sind bereits rechtskräftig, da im Eilverfahren entschieden wurde. Ein Hauptsacheverfahren ist jedoch noch möglich