Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden darf, wenn andere Beteiligte Einwände erheben. Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Fall betrifft einen Erbstreit um das Vermögen eines deutsch-iranischen Staatsbürgers. Der Erblasser hinterließ Vermögen in mehreren europäischen Ländern und im Iran.
Drei Frauen beanspruchen, mit ihm verheiratet gewesen zu sein, während ein Mann sich als sein einziger Sohn ausgibt. Das Nachlassgericht hatte zunächst ein Teilzeugnis zugunsten des angeblichen Sohnes und einer der Frauen erteilt, was nun aufgehoben wurde. Der 21. Zivilsenat begründete seine Entscheidung mit einer aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Demnach sind ungeklärte Fragen zu mehreren Eheschließungen nicht schnell zu klären. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Rechtsbeschwerde zugelassen.