Nordrhein-Westfalen setzt Zeichen im Kampf gegen K.O.-Tropfen

Nordrhein-Westfalen setzt Zeichen im Kampf gegen K.O.-Tropfen
Der Bundesrat hat am Freitag auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten in den Bundestag einzubringen. Damit werde ein wichtiger Schritt zum Schutz der Opfer und der Bekämpfung dieser gefährlichen Straftaten gemacht, hieß es vom Justizministerium. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Verabreichung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, insbesondere K.O.-Tropfen, als eigenständigen Straftatbestand zu regeln. Ziel ist es, Raub- und Sexualstraftaten bei Verabreichung dieser Substanzen mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe zu sanktionieren.
Damit soll die Schwere dieser Taten angemessen berücksichtigt werden. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach erklärte, dass K.O.-Tropfen den Opfern die Kontrolle über ihren Körper und jede Möglichkeit, sich zu wehren, entziehen. Diese grausame Taktik wird von Tätern genutzt, um schwerste Straftaten zu begehen, die die Betroffenen für immer verfolgen. Der Beschluss im Bundesrat ist ein bedeutender Meilenstein im Kampf gegen diese besonders verwerflichen Straftaten und setzt ein deutliches Zeichen für den Schutz der Opfer und die konsequente Verfolgung von Tätern.