Neue Pflegereform 2023: Was bedeutet das für Pflegekräfte und -bedürftige?

Neue Pflegereform 2023: Was bedeutet das für Pflegekräfte und -bedürftige? Foto: Tim Liedmann

Das Bundesministerium für Gesundheit soll Mitte des Jahres eine neue Pflegereform auf den Weg bringen. Diese Reform könnte Auswirkungen auf Pflegekräfte und Pflegebedürftige haben. Umfassende Einblicke und Expertenmeinungen zu diesem Thema sind daher von großer Bedeutung. Tim Liedmann, Miteigentümer und Senior Manager im Gesundheits- und Sozialwesen bei Borchers & Kollegen sowie Experte für Altenhilfe, gibt in einem Gastbeitrag einen Überblick über die anstehenden Veränderungen.

Pflegereform 2023: Ein Entwurf ohne echte Verbesserungen

Am 24.02.2023 wurde ein Referentenentwurf zur Pflegereform veröffentlicht und die Reaktionen sind ernüchternd. Der Reformvorschlag enthält zwar in der häuslichen Pflege die Dynamisierung von Leistungsbeiträgen, jedoch bleibt das Grundproblem bestehen: das Finanzierungsniveau wird nicht annähernd die Kostensteigerungen der letzten Jahre beinhalten. Die geplanten fünfprozentigen Steigerungen in den ambulanten Entgelten spiegeln nicht einmal das aktuelle und erwartete Inflationsniveau wider. Eine deutliche Erhöhung des aktuellen Entgeltniveaus sowie eine direkt daran anschließende Dynamisierung wären wünschenswert.

Eine Entlastung des Eigenanteils von Pflegebedürftigen in Heimen um 10 Prozent im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit sowie jeweils weitere 5 Prozent ab den Folgejahren ist zu begrüßen, aber es reicht nicht aus, um die generellen Preissteigerungsprobleme zu beheben. Die Kostensteigerungen schlagen bei den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und insbesondere den Sozialhilfeträgern zu Buche.

Der Reformvorschlag trifft nicht im Ansatz die durch die Politik selbst gemachten Preissteigerungsprobleme. Eine umfangreiche Reform des Refinanzierungssystems bleibt aus. Die Pflegeanbieter sowie die Pflegebedürftigen haben wenig zu erwarten. Es bleibt zu hoffen, dass die Vertreter der Gesetzgebung dieses Problem für sich erkennen, bevor es zum großen Einbruch kommt.

Telematikinfrastruktur in der Pflege: Chancen und Risiken

Der Entwurf zur Pflegereform sieht vor, dass die ambulante und stationäre Altenpflege bis zum 1.7.2024 verpflichtend an die Telematik-Infrastruktur angebunden wird. Die Digitalisierung bietet sicher mehr Chancen als Risiken, jedoch muss dem Gesetzgeber und den Pflegekassen klar sein, dass der, der die Telematik-Infrastruktur und damit die Voraussetzung für die vollständige Digitalisierung bestellt, auch die Implementierung und Folgekosten bezahlen muss.

Die Pflegebranche ist im Hinblick auf Telematik-Infrastruktur und Digitalisierung ungleich aufgestellt. Viele arbeiten noch auf (ausfallsicherem) Papier, obwohl die digitalen Möglichkeiten heutzutage riesig sind. Die vielfältigen Chancen und Einsatzmöglichkeiten der Digitalisierung in der Altenhilfe lassen sich beispielsweise auf der Altenpflegemesse bereits auf beeindruckendem Niveau nachweisen.

Ein großes Problem in Deutschland ist, dass die Digitalisierung oft an den Minimalvoraussetzungen scheitert, wie ein funktionstüchtiges Netz. Es wird für zahlreiche Träger schwierig sein, insbesondere im ländlichen Raum ein volldigitalisiertes Angebot zu machen, ohne auf ein belastbares und funktionsfähiges Netz zurückgreifen zu können.

Fazit

Die Pflegereform 2023 und die Telematik-Infrastruktur sind ein Schritt in die richtige Richtung. Eine umfassende Reform des Refinanzierungssystems ist dringend notwendig, um die steigenden Kosten abzufedern und eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte sicherzustellen. Die Einführung der Telematik-Infrastruktur bietet Chancen, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Finanzierung. Eine zuverlässige Infrastruktur ist Voraussetzung für eine flächendeckende Digitalisierung, hier ist die Politik gefragt. Die Pflegebranche und die Politik müssen gemeinsam Lösungen finden, um die Pflege langfristig zu verbessern und den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen gerecht zu werden. Borchers & Kollegen.

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