NRW führt verpflichtenden Reanimationsunterricht ein

NRW führt verpflichtenden Reanimationsunterricht ein
Nordrhein-Westfalen führt ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtenden Reanimationsunterricht an allen weiterführenden Schulen ein. Das kündigte Schulministerin Dorothee Feller nach der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit zahlreichen Partnern an. Ziel ist es, Schüler der Sekundarstufe I in der Laienreanimation nach dem Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ auszubilden. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in NRW über zehn Reanimationsphantome und zwei geschulte Lehrkräfte verfügen.
Jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7 bis 9 eine 90-minütige Schulung erhalten. Eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln wird bereits zum 1. August 2025 eingerichtet, erste Lehrerschulungen beginnen im September. An dem Projekt beteiligen sich unter anderem die ADAC-Stiftung, die Deutsche Herzstiftung, das Deutsche Rote Kreuz und mehrere Universitätskliniken. Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte, dass solche lebensrettenden Kompetenzen Teil des Bildungsauftrags seien. Die Initiative baut auf einem Modellprojekt von 2017 bis 2022 auf.