NRW fördert niedrigschwellige Suchthilfe mit 420.000 Euro

NRW fördert niedrigschwellige Suchthilfe mit 420.000 Euro
Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt Einrichtungen der niedrigschwelligen Suchthilfe mit insgesamt 420.000 Euro. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Gefördert werden unter anderem Drogenkonsumräume und Kontaktstellen, die das Geld für Umbauten, Ausstattung oder Schulungen beantragen können. Hintergrund ist das veränderte Konsumverhalten von Drogenabhängigen.
Immer häufiger nehmen diese mehrere Substanzen gleichzeitig ein, was zu aggressiverem Verhalten und Verwahrlosung führt. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, man wolle mit passgenauen Angeboten wie Wundversorgung oder Körperpflege möglichst viele Betroffene erreichen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören auch die Anschaffung von Notschlafbetten oder Deeskalationstrainings für Mitarbeiter. Antragsberechtigt sind Träger von Drogenkonsumräumen und Kontaktläden in NRW. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben.