Nachdem das Landgericht München I zwei Männer wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafen verurteilt hatte, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Die 6. Große Strafkammer verhängte gegen die 71 und 63 Jahre alten Angeklagten jeweils Freiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten, wie das Oberlandesgericht München mitteilte. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 7,9 bzw. 7,6 Millionen Euro an.
Beide Angeklagte hatten die Vorwürfe in der Hauptverhandlung vollumfänglich eingeräumt. Die Verurteilten hatten zunächst Revision gegen das Urteil vom 13. Dezember 2024 eingelegt, diese aber später zurückgenommen.
Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Münchner Urteil gegen zwei Männer wegen Cum-Ex-Geschäften rechtskräftig

Foto/Text dts
22. Juli 2025 - 09:30 Uhr
Von Peter Heidenreich