Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge am Hauptbahnhof Bremen verlängert

Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge am Hauptbahnhof Bremen verlängert

Bremen: Die Bundespolizei hat das Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art am Hauptbahnhof Bremen bis zum 31. August 2025 verlängert. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, jedoch nicht für die Passage Bürgerweide. Die Einhaltung dieser Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.

Verstöße können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Beförderungsausschluss führen. Zudem sind Zwangsgelder bei uneinsichtigen Personen möglich. Hintergrund der Verlängerung sind die steigenden Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, die die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf.