Mehr Geld für Hebammen in Brandenburg

Mehr Geld für Hebammen in Brandenburg
Das Land Brandenburg unterstützt Hebammen künftig stärker. Das Gesundheitsministerium hat eine überarbeitete Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, teilte Ministerin Britta Müller mit. Damit können Hebammen finanzielle Unterstützung für Praxisgründungen, den Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder für Fortbildungen beantragen.
Die Richtlinie ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten und bis Ende 2026 befristet. Pro Jahr stehen 250.000 Euro zur Verfügung. Demnach können Hebammen, die Auszubildende im Externat begleiten, 20 Euro pro Tag, maximal 1.200 Euro erhalten. Für die Niederlassung oder den Wiedereinstieg in eine freiberufliche Tätigkeit ohne eigene Praxisräume gibt es bis zu 2.500 Euro, bei mindestens 20 Stunden Geburtshilfe pro Woche bis zu 5.000 Euro. Praxisgründungen werden mit bis zu 10.000 Euro, Geburtshausgründungen mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Fortbildungen werden mit bis zu 80 Prozent der Kosten bezuschusst, wenn sie der Qualitätssicherung oder dem Wiedereinstieg in die Geburtshilfe dienen. Die Zahl der Hebammen im Land ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Derzeit sind rund 625 Hebammen in Brandenburg beruflich aktiv, etwa 25 Prozent davon sowohl angestellt als auch freiberuflich. In Brandenburg gibt es aktuell 20 Krankenhausstandorte mit einer Geburtshilfe. Die Zahl der Geburten sinkt allerdings kontinuierlich. Im Jahr 2023 kamen 15.885 Kinder lebend zur Welt.