Das Landgericht Köln hat die Klage einer Frau gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Frau hatte Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro gefordert, weil sie in den 70er- und 80er-Jahren von einem ehemaligen Priester missbraucht worden war, bei dem sie als Pflegekind lebte. Das Gericht sah keine Grundlage für eine Haftung des Erzbistums.
Die Kammer lehnte Amtshaftungsansprüche ab, da kein ausreichender Zusammenhang zwischen den Taten und dem kirchlichen Amt des Täters bestehe.
Die Betreuung des Pflegekindes sei durch einen staatlichen Akt begründet worden und keine kirchliche Aufgabe. Auch eine Haftung wegen unterlassener Aufsicht verneinte das Gericht, da keine Hinweise auf bekannt gewordene Missbrauchsfälle vorlagen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Landgericht Köln weist Klage wegen Missbrauchs durch Pfarrer ab

Foto/Text dts
01. Juli 2025 - 12:05 Uhr
Von Peter Heidenreich