Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer in einem städtischen Wohngebiet keine Hähne und Bienenvölker halten darf. Die 13. Zivilkammer bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Köln, das die Klage der Nachbarn gegen die Tierhaltung für rechtmäßig befunden hatte. Die Richter sahen in den Lärmimmissionen der Hähne und den Beeinträchtigungen durch die Bienen eine wesentliche Störung des Nachbargrundstücks.
In dem Rechtsstreit ging es um mehrere Hähne und zehn Bienenstöcke auf einem Grundstück in Köln.
Die Nachbarn hatten sich über den Lärm der Hähne und den Bienenflug beschwert. Das Gericht wies darauf hin, dass ein verständiger Durchschnittsmensch in einem Wohngebiet solche Beeinträchtigungen nicht dulden müsse. Eine ortsübliche Nutzung des Grundstücks für die Tierhaltung liege in dem städtischen Umfeld nicht vor.
Zugleich gab das Landgericht einer Widerklage des Beklagten teilweise statt. Die Kläger müssen nun mehrere Bäume an der Grundstücksgrenze entfernen, da diese die gesetzlichen Mindestabstände nicht einhielten. Das Urteil vom 21. Mai ist rechtskräftig und wird demnächst auf der Website des Oberlandesgerichts Köln veröffentlicht.
Landgericht Köln untersagt Haltung von Hähnen und Bienen in Wohngebiet

Foto/Text dts
30. Juni 2025 - 16:15 Uhr
Von Peter Heidenreich