Landeswahlausschuss entscheidet über zehn Beschwerden zu Kommunalwahlen

Landeswahlausschuss entscheidet über zehn Beschwerden zu Kommunalwahlen

Der Landeswahlausschuss in Nordrhein-Westfalen hat am Montag über zehn Beschwerden zu den anstehenden Kommunalwahlen entschieden. Betroffen waren Wahlvorschläge für Oberbürgermeister, Kreistage sowie Räte und Bezirksvertretungen in mehreren Städten, darunter Aachen, Köln und Essen. Die Entscheidungen des Gremiums sind endgültig, nur im Nachhinein kann noch die Gültigkeit der Wahl angefochten werden. In Aachen gab der Ausschuss einer Beschwerde der FDP statt, deren Kandidat für das Oberbürgermeisteramt und die Reserveliste zunächst abgelehnt worden waren.

Der Wahlausschuss der Stadt hatte Verstöße gegen das Prinzip der geheimen Wahl gesehen, der Landeswahlausschuss widersprach dieser Einschätzung jedoch. Auch in Gelsenkirchen wurde eine Beschwerde des Wahlleiters erfolgreich gegen die irrtümliche Zulassung eines Kandidaten eingelegt. In anderen Fällen blieben die Beschwerden erfolglos. So bestätigte der Landeswahlausschuss die Ablehnung eines Kandidaten der Wählergruppe Aufbruch Leverkusen, bei dem Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden. In Köln wurde die Zurückweisung einer Grünen-Kandidatin wegen fehlender Unterschrift auf der Zustimmungserklärung bestätigt. Drei weitere Beschwerden wies das Gremium als unzulässig zurück.