Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anträge der Volksinitiative 'Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung' zurückgewiesen. Die Initiative hatte gegen den Senat und die Bürgerschaft geklagt, weil sie das Volksbegehren im Sommer 2024 für ungültig erklärt hatten. Das Gericht entschied, dass die Klagen unzulässig seien.
Die Volksinitiative hatte beanstandet, dass das Volksbegehren während der Ferienzeit stattfand und keine Online-Abstimmung möglich war.
Das Gericht sah darin jedoch keine Rechtsverletzung. Die erforderliche Zahl von 65.835 Unterschriften wurde nicht erreicht, weshalb das Volksbegehren scheiterte.
In zwei parallel verhandelten Verfahren wies das Gericht alle Anträge zurück. Es begründete dies damit, dass die Initiatoren nicht antragsbefugt seien und das Volksabstimmungsgesetz keine entsprechende Klage ermögliche. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.
Hamburgisches Verfassungsgericht weist Klagen gegen Gendersprache-Volksbegehren ab

Foto/Text dts
04. Juli 2025 - 13:35 Uhr
Von Peter Heidenreich