Hamburger Verwaltungsgericht weist Klagen zu Beamtenbesoldung größtenteils ab

Hamburger Verwaltungsgericht weist Klagen zu Beamtenbesoldung größtenteils ab
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass Beamte den Einwand einer unzureichenden Besoldung grundsätzlich zeitnah geltend machen müssen. In vier gestern verhandelten Fällen wurde nur ein Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, während drei Klagen abgewiesen wurden. Die betroffenen Beamten hatten erst ab 2020 eine Unteralimentation für die Jahre 2011 bis 2019 gerügt. In dem an das Bundesverfassungsgericht verwiesenen Fall hatte die Stadt Hamburg dem Kläger 2011 mitgeteilt, dass kein eigener Antrag notwendig sei.
Das Gericht sah hier ein schutzwürdiges Vertrauen als gegeben an. In den anderen Fällen fehlte diese Grundlage, da die Kläger entweder zu spät reagiert oder sich auf nicht an sie adressierte Mitteilungen berufen hatten. Das Gericht betonte, dass vom Grundsatz der zeitnahen Rüge nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Gegen die Urteile ist Berufung möglich. Die Entscheidungen betreffen einen größeren Themenkomplex um die Besoldung von Beamten in den vergangenen Jahren, während weitere Verfahren zu Richterbesoldungen und Pensionen noch anhängig sind.