Das Landgericht Hamburg hat einen mutmaßlichen Gewalttäter zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht teilte am Mittwoch mit, dass das Urteil vom 13. November 2024 nach der Zurückweisung der Revision durch den Bundesgerichtshof nun rechtskräftig ist.
Der Angeklagte hatte dem Urteil zufolge in zwölf Fällen gefährlicher Körperverletzung zwei seiner früheren Lebensgefährtinnen schwer misshandelt. Nach den Feststellungen des Gerichts übte der Mann in den Jahren 2018 sowie 2022 bis 2023 massive Gewalt aus, isolierte die Opfer von ihrem sozialen Umfeld und ließ sie kaum unbeobachtet.
Die Taten sollen Schläge, Tritte, Stiche und Würgeattacken mit Gegenständen wie einem Gürtel, Besenstiel und Fleischhammer umfasst haben.
Das Gericht begründete die ungewöhnlich harte Strafe mit der "frauenfeindlichen, die Opfer zum Objekt seiner eigenen Machtfantasien degradierenden Gesinnung" des Täters. Trotz fehlender Vorstrafen ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung an, da die Gesamtwürdigung einen Hang zu erheblichen Straftaten belege, die die Opfer seelisch und körperlich schwer schädigen.
Hamburger Gewalttäter zu siebeneinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt

Foto/Text dts
20. August 2025 - 19:55 Uhr
Von Peter Heidenreich