Das Landgericht Hamburg hat einen 53-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung an einem 15-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Hanseatische Oberlandesgericht mitteilte. Der Angeklagte A.A. hatte sich geständig gezeigt, sich beim Opfer entschuldigt und 1.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
Die Tat ereignete sich nach einem mutmaßlichen Angriff des Jugendlichen auf einen der Mitangeklagten in einem Café am Steindamm.
Die drei Männer sollen den flüchtenden Jungen bis in ein Lokal am Hansaplatz verfolgt und dort gemeinsam attackiert haben. Dabei soll A.A. den Jugendlichen in einen Würgegriff genommen haben, während ein weiterer Angeklagter mit einer Schusswaffe auf dessen Oberschenkel schoss und der Dritte ihm ins Gesicht schlug.
Gegen die beiden weiteren Angeklagten wird das Verfahren an den kommenden Verhandlungstagen fortgesetzt. Die nächsten Termine sind am 23., 30. Juli und 13. August angesetzt.
Hamburg: Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung an Jugendlichem

Foto/Text dts
21. Juli 2025 - 16:20 Uhr
Von Peter Heidenreich