Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern in Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Regelung der Regierung von Oberfranken voraussichtlich rechtswidrig ist. Betroffen sind die Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel sowie die Stadt Hof.
Die Regierung von Oberfranken hatte im Februar Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter festgelegt, die bis zur Tötung der Tiere reichen konnten.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte einen Eilantrag dagegen zunächst abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof widersprach dieser Entscheidung nun und setzte die Allgemeinverfügung aus.
Das Gericht kritisierte, dass Schäden durch Fischotter in den ausgewiesenen Gebieten nicht sicher nachweisbar seien. Zudem sei der Erhaltungszustand der geschätzten 176 Tiere in Oberfranken nicht als günstig einzustufen. Die angegebene Populationszunahme von 12,7 Prozent jährlich sei nicht nachvollziehbar, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Gericht stoppt vorläufig Abschuss von Fischottern in Oberfranken

Foto/Text dts
30. Juni 2025 - 18:01 Uhr
Von Peter Heidenreich