Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben.
Das teilte das BPA am Dienstag mit. Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung.
Der Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren, was nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen möglich sei. Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätige damit, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit Meta geklärt werden, so Kornelius.
Gericht hebt Untersagung der Facebook-Seite der Bundesregierung auf

Foto/Text dts
22. Juli 2025 - 18:12 Uhr
Von Peter Heidenreich