Gericht erklärt Trinkwasser-Beschränkungen teilweise für rechtswidrig

Gericht erklärt Trinkwasser-Beschränkungen teilweise für rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Teile der Wasserverordnung des Wasserverbands Strausberg-Erkner für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind Regelungen, die Grundstückseigentümern bis März 2030 eine maximale Trinkwasserbezugsmenge vorschreiben wollten. Das Gericht urteilte, die Satzung enthalte keine ausreichenden Maßstäbe für die Festlegung der Mengen. Die Richter wiesen jedoch Klagen gegen Notfallmaßnahmen des Verbands zurück.
Dieser darf bei akuter Wasserknappheit weiterhin Bewässerungsverbote oder Mengenbeschränkungen verhängen. Solche Einschränkungen müssten sich aber stets an der konkreten Gefahrenabwehr orientieren, teilte das Gericht mit. Geklagt hatten drei Grundstückseigentümer aus dem Verbandsgebiet. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu, dagegen kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.