Früher in den Ruhestand – so geht’s ohne Abzüge

Symbolfoto von Julia auf pixabay

ARAG Experten mit Tipps zum Vorruhestand – Teil 3

Wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat, darf in die vorgezogene Altersrente gehen. Allerdings mit finanziellen Einbußen. Für viele Arbeitnehmer ist die Frührente dennoch eine gute Option, schon früher in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen und in einen neuen Lebensabschnitt zu starten. Damit dies reibungslos klappt, geben die ARAG Experten Tipps und zeigen Möglichkeiten, wie man fast abschlagsfrei seine Arbeit früher niederlegen kann.

Frührente bei Babyboomern beliebt
In Deutschland gehören mehr als 12 Millionen Menschen zu den sogenannten „Boomern“; in etwa 15 Prozent der deutschen Bevölkerung sind zwischen 1956 und 1965 geboren. Da es innerhalb dieses Zeitraums die höchste jemals gemessene Geburtenrate gab, spricht man auch vom Babyboomer-Jahrgang. Die meisten Boomer sind 1964 geboren, werden in diesem Jahr sechzig Jahre alt und bereiten sich auf einen frühen Rentenstart vor. Und das, obwohl ein früherer Renteneintritt sich auf das Haushaltsbudget auswirken kann. Doch die meisten Betroffenen sind laut einer Studie bereit, Abschläge in Kauf zu nehmen: So wollen unter den 1959 Geborenen rund 30 Prozent früher in Rente gehen, unter den 1965 geborenen Babyboomern planen knapp 70 Prozent, der Arbeitswelt frühzeitig den Rücken zu kehren.

Wer darf wann früher in Rente gehen?
Wer früher in Rente möchte, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Doch wer 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat, kann laut ARAG Experten als sogenannter besonders langjährig Versicherter ohne Abschläge früher in Altersrente gehen. Wer 1952 oder früher geboren wurde, durfte mit 63 Jahren ohne Einbußen die frühe Rente genießen – daher der Bezeichnung „Rente mit 63“. Für jüngere, besonders langjährig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. So können Versicherte des Jahrgangs 1960 beispielsweise erst mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei Rente beziehen. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter jedoch auch nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren.

Aber auch, wer nur auf 35 Beitragsjahre kommt, kann als sogenannter langjährig Versicherter die Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Allerdings verlieren Arbeitnehmer für jeden Monat, den sie früher als zu der für sie geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, 0,3 Prozent ihres Rentenanspruchs. Ein 1960 Geborener, für den eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten gilt, erwarten z. B. Abschläge von 7,2 Prozent, wenn er zwei Jahre früher in den Ruhestand geht. Wer sogar den frühesten Rentenbeginn von 63 Jahren nutzen möchte, muss laut ARAG Experten dauerhaft einen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.

Wer früher in Rente möchte, sollte diesen Schritt bereits ab Mitte 50 planen. Dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung eine kostenlose und unverbindliche Beratung an.

Warum sind Entgeltpunkte wichtig für die Frührente?
Entgeltpunkte dienen als Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe. Jedes Jahr, in dem Arbeitnehmer Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erwerben sie Entgeltpunkte. Ein Rentenpunkt ergibt sich aus dem individuellen Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im entsprechenden Jahr. Wie viele Punkte vor Rentenantritt gesammelt wurden, hängt von der Höhe des Gehalts und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden, mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst berücksichtigt werden.

Frühzeitige Planung bei frühzeitiger Rente
Vor allem Frührentner, die einen Nebenverdienst ausüben wollen, sollten sich gut informieren. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für sie – anders als bei der regulären Altersrente – Einkommensgrenzen gelten können.

Wie kann man Abschläge ausgleichen?
Wer plant, in den Vorruhestand zu gehen, kann Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen und kommt so in den Genuss der vollen Rentenansprüche. Auch Beitragslücken können laut ARAG Experten prinzipiell durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden. Dafür gilt jedoch eine Frist: Nachzahlungen für das abgelaufene Kalenderjahr können immer nur bis zum 31. März des Folgejahres geleistet werden. Wer die Rente mit 63 für „besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen möchte, muss außerdem mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorweisen können, um mit freiwilligen Beiträgen die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen zu können.

Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung als Beitragsjahre?
Freiwillige Beiträge steigern in der Regel nicht nur den Rentenanspruch, sondern können laut ARAG Experten auch zur Erfüllung von Wartezeiten und zur Aufrechterhaltung von Rentenanwartschaften führen. Wer beispielsweise trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt, kann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben. Zudem kann die Zahlung von freiwilligen Beiträgen im Fall einer Erwerbsminderung auch den Versicherungsschutz sichern.

Tipp der ARAG Experten: Rentenbeiträge können zu 100 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

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