Frankfurter OLG bestätigt Vermögensarrest bei Betrug mit Luxusautos

Frankfurter OLG bestätigt Vermögensarrest bei Betrug mit Luxusautos
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Vermögensarrest gegen drei Beklagte bestätigt, die zwei Gesellschaften über die Lieferfähigkeit von Luxusfahrzeugen getäuscht haben sollen. Die Entscheidung teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Klägerinnen hatten drei Ferrari Purosangue und einen Mercedes-AMG One für insgesamt 5,35 Millionen Euro bestellt, die jedoch nie geliefert wurden. Das Gericht sah es als glaubhaft an, dass die Beklagten weder Kontakt zu den Herstellern hatten noch über Zwischenhändler verfügten. Neben dem Betrugsvorwurf wertete das Gericht auch eine Gewaltdrohung als Indiz für einen Arrestgrund.
Ein Zeuge hatte ausgesagt, von einem der Beklagten mit einem Messer bedroht worden zu sein. Zudem soll dieser angedroht haben, eine Rückzahlung zu verhindern, falls der Zeuge Anzeige erstatte. Dies deutete nach Ansicht des Gerichts darauf hin, dass die Beklagten eine spätere Vollstreckung vereiteln könnten. Die Entscheidung des 32. Zivilsenats ist unanfechtbar. Die Klägerinnen können damit ihre Ansprüche auf Rückzahlung von 700.000 Euro Anzahlung sichern. Das Landgericht Frankfurt hatte den Arrestbefehl bereits im Juni bestätigt, bevor die Beklagten erfolglos Berufung einlegten.

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