Frankfurter Gericht weist Schadensersatzklage nach Rinderschlachtung ab

Frankfurter Gericht weist Schadensersatzklage nach Rinderschlachtung ab
Ein Landwirt hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Schadensersatz für eine notgeschlachtete Kuh erhalten. Das Tier war nach einer Schmerzmittelgabe nicht mehr zum Verzehr geeignet, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger hatte 40.000 Euro gefordert, weil er das Fleisch der Wagyu-Kuh nicht mehr verkaufen konnte. Die erste tierärztliche Untersuchung sei zwar möglicherweise fehlerhaft gewesen, doch dies habe nicht zur Unverzehrbarkeit des Fleisches geführt.
Entscheidend sei die notwendige Schmerzmittelgabe gewesen, die kein Behandlungsfehler darstelle. Das Gericht betonte, dass ein Tierarzt bei einem offensichtlich leidenden Tier Schmerzmittel verabreichen dürfe. Zudem habe der professionelle Landwirt über die Wartezeiten für Fleisch nach Medikamentengabe Bescheid wissen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.