Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers gegen seine Verurteilung wegen zu schnellen Fahrens verworfen. Der Mann war in Kassel mit 90 km/h in einer 50-km/h-Zone erwischt worden und zu einer Geldbuße von 1.000 Euro sowie einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden, teilte das Gericht mit.
Der Betroffene hatte ein lückenhaftes Messprotokoll gerügt, konnte jedoch keine konkreten Auffälligkeiten benennen. Das Gericht betonte, dass nicht die formale Dokumentation, sondern die materielle Richtigkeit der Messung entscheidend sei.
Ohne konkrete Hinweise auf Fehler sei das Gericht nicht verpflichtet, weiteren Nachforschungen nachzugehen.
Der Senat wies darauf hin, dass bei berechtigten Zweifeln an der Messung der zuständige Beamte als Zeuge vernommen werden müsse. Im vorliegenden Fall sah das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte für Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
Frankfurter Gericht weist Rüge zu lückenhaftem Messprotokoll zurück

Foto/Text dts
05. Juni 2025 - 11:15 Uhr
Von Peter Heidenreich