Experten über neue Gesetze, die am 1. Juli in Kraft getreten sind

Symbolfoto von pixabay

Anspruch auf Mammographie bis zum 75. Lebensjahr
Seit Juli wurde das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ausgeweitet. Laut ARAG Experten haben nun Frauen bis zu ihrem 75. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf diese Untersuchung; das sind zusätzlich rund 2,5 Millionen Frauen. Bisher lag die Grenze bei 69 Jahren. Mit dem 76. Geburtstag endet dieser Anspruch. Einen Untersuchungstermin erhalten Frauen zwischen 70 und 75 Jahren bei Screening-Einheiten in der Nähe ihres Wohnortes, den sogenannten Zentralen Stellen. Voraussetzung für die Terminvergabe: Das letzte Screening muss mindestens 22 Monate her sein. Weitere Anmeldemöglichkeiten sowie Informationen rund um die Mammographie veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Broschüre, die online bestellt werden kann oder in Arztpraxen und Screening-Einheiten ausliegt.

Mehr finanzieller Spielraum durch neue Pfändungsfreigrenzen
Nach Auskunft der ARAG Experten wird die Pfändungstabelle alle zwei Jahre erneuert und an steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Und so liegt der unpfändbare Grundbetrag fürs Nettoeinkommen seit 1. Juli monatlich bei 1.499,99 Euro, bislang lag die Grenze um 90 Euro niedriger. Unterhaltspflichtige erhalten – je nach Anzahl der Kinder – einen höheren Freibetrag. Die Beträge unterhalb der Freigrenzen sowohl für Arbeits- als auch für Sozialeinkommen dürfen nicht gepfändet werden. Auch Studienbeihilfen sind nicht pfändbar. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem unterhaltspflichtige Gläubiger ihren Angehörigen zumindest das Existenzminimum ermöglichen können. Nach Auskunft der ARAG Experten müssen sich nicht nur Gerichte, sondern auch Arbeitgeber an die Pfändungsfreigrenzen halten. Abhängig ist die Pfändungsgrenze von der Höhe des monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Nettoeinkommens und der Anzahl der Personen, für die der Schuldner Unterhalt zahlen muss. Einkommen zwischen der so berechneten Freigrenze und einem monatlichen Höchstbetrag von 4.573 Euro ist nur anteilig pfändbar; alles, was darüber liegt, kann vollständig gepfändet werden.

Mautpflicht auch für kleine Transporter
Nutzfahrzeuge sind für rund ein Drittel der gesamten CO2-Emmissionen im Verkehrssektor verantwortlich. Daher wird die LKW-Maut nun an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt. Als Folge gilt seit 1. Juli 2024 auch schon für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen die Mautpflicht. Laut ARAG Experten sind Fahrzeuge von Handwerksbetrieben davon ausgenommen. Um zu prüfen, ob das Fahrzeug künftig mautpflichtig ist, genügt ein Blick in den Fahrzeugschein. Dort ist im Feld F.1 das Gesamtgewicht des Fahrzeugs eingetragen. Fahrzeuggespanne müssen erst dann eine Maut entrichten, wenn das Zugfahrzeug mehr als 3.500 Kilogramm hat.

Namensänderung bei der Post
Die „Bücher-Waren-Sendung“ heißt seit Juli nur noch „Warensendung“. Auch die Gewichtseinteilung wurde geändert. Nun können Bücher, Kataloge und andere Gegenstände in drei Gewichtsklassen innerhalb Deutschlands versandt werden. Bis 500 Gramm kostet die Warensendung 2,25 Euro, bis 1.000 Gramm 2,55 Euro und alles, was schwerer ist, kostet bis maximal 2.000 Gramm 3,40 Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Sendung als „Warensendung“ gekennzeichnet werden muss und verschlossen verschickt werden kann. Die Regellaufzeit der Zustellung dauert nach Angaben der Deutschen Post vier Tage.

Eine Pressemitteilung der Firma:

ARAG SE

Kontaktinformationen


Firma:

ARAG SE

Website:

Hier klicken


Weitere Nachrichten des Tages

ARAG Experten über die Verjährungsfrist bei Pauschalreisen
ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus dem Reiserecht. Foto: ARAG
ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus dem Reiserecht. Foto: ARAG

ARAG: Ist ein falsches Hotelzimmer ein Reisemangel? Wer ein Familienzimmer mit separatem Schlafzimmer bucht und stattdessen eine Einraum-Juniorsuite bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Die ARAG Experten verweisen auf einen ... Hier weiterlesen!

ARAG Experten über neue BGH Entscheidungen
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG, keine Vorlage der Rechnung? Ein Mann ließ sein Auto nach einem Unfall in der Türkei fachgerecht reparieren. Er rechnete fiktiv ab und schwieg zu den Kosten, woraufhin das Amtsgericht den Schadensersatz kürzte. Der Bundesgerichtshof stellte ... Hier weiterlesen!

ARAG-Versicherungen über neues Recht
ARAG-Versicherungen über neues Recht. Foto: ARAG
ARAG-Versicherungen über neues Recht. Foto: ARAG

ARAG: Keine Höhenbegrenzung für Hecken
Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur ... Hier weiterlesen!

Acht Auszeichnungen für die ARAG beim Deutschen Versicherungs-Award 2025
ARAG erfolgreich beim Deutschen Versicherungs-Award 2025
ARAG erfolgreich beim Deutschen Versicherungs-Award 2025

Beim Deutschen Versicherungs-Award 2025 sichert sich der ARAG Konzern erneut zahlreiche Spitzenplätze: Die ARAG Krankenversicherung verteidigt ihren Platz als „Gesamtsieger PKV-Voll“ und positioniert sich auch in vier Unterkategorien an der Spitze. ... Hier weiterlesen!

ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Auto gefunden +++
Ein verlassen wirkender, aber ordentlich abgestellter und verschlossener Audi Q8 weckte das Interesse eines Mannes: Als Finder sei er der neue Eigentümer, teilte er dem Ordnungsamt mit. Laut ARAG Experten genügt nach einer ... Hier weiterlesen!

BVMW und Bund der Steuerzahler fordern Strukturreformen
Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung, Der Mittelstand | Foto: BVMW
Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung, Der Mittelstand | Foto: BVMW

Der Bund der Steuerzahler und Der Mittelstand. BVMW haben gemeinsam mit zwölf Verbänden in einem offenen Brief an Friedrich Merz und Lars Klingbeil Strukturreformen gefordert. Darin beklagen die 14 Verbände die mangelnde Verlässlichkeit der Politik, ... Hier weiterlesen!

Martin Kind beim Tegeler Gespräch: Führung, Verantwortung und wirtschaftlicher Realitätssinn
Dirk Steffel, Vorsitzender des Tegeler Gespräche e.V.; Martin Kind, Eigentümer der Kind-Gruppe; Frank Schmeichel, Verleger der BERLINboxx; Sebastian Czaja, Mitglied des Bundesvorstands der FDP; Detlef Dzembritzki, Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen DGVN (v.l.n.r) | Gaby Bär, Bär-Consulting
Dirk Steffel, Vorsitzender des Tegeler Gespräche e.V.; Martin Kind, Eigentümer der Kind-Gruppe; Frank Schmeichel, Verleger der BERLINboxx; Sebastian Czaja, Mitglied des Bundesvorstands der FDP; Detlef Dzembritzki, Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen DGVN (v.l.n.r) | Gaby Bär, Bär-Consulting

Beim 76. Tegeler Gespräch sprach Unternehmer Martin Kind über wirtschaftliche Vernunft in Zeiten politischer Zerreißproben. Eingeladen von Dirk Steffel, dem Vorsitzenden des Tegeler Gespräche e.V., moderiert von Kommunikationsexperten Frank ... Hier weiterlesen!

ARAG Verbrauchertipps: wahr oder unwahr?
ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zum 1. April
ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zum 1. April

Der Mieter trägt die Kosten für einen Fehlalarm wegen Schmorgeruch?!
Wenn es in der Wohnung nach verbranntem Kunststoff riecht, und das auch noch in der Nähe des Verteilerkastens, ist das nicht lustig! Und genau deshalb informierte ein ... Hier weiterlesen!

Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt: Wer zahlt für die verlorene Stunde?
ARAG Experten über die Zeitumstellung und wie sie sich auf die Nachtschicht auswirkt
ARAG Experten über die Zeitumstellung und wie sie sich auf die Nachtschicht auswirkt

ARAG: Am Sonntag, den 30. März 2025, ist es wieder so weit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Das bedeutet in der Praxis, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr von 2 auf 3 Uhr um eine Stunde vorgedreht wird. Anders gesagt: Die ... Hier weiterlesen!