Erfolg für AfD-Abgeordneten Vallendar - Verfassungsgerichtshof rügt Senat

Erfolg für AfD-Abgeordneten Vallendar - Verfassungsgerichtshof rügt Senat
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass der Senat von Berlin das parlamentarische Fragerecht eines Abgeordneten der AfD verletzt hat. Grund dafür ist die mangelhafte Begründung des Senats, warum er eine Frage von Marc Vallendar nach den 20 häufigsten Vornamen bestimmter Tatverdächtiger nicht beantworten wollte, teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am Mittwoch mit. Der Abgeordnete hatte im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage Auskünfte zu polizeilich erfassten Straftaten mit Messern als Tatmittel im Jahr 2023 gefordert, einschließlich der 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Senat beantwortete die meisten Fragen, verweigerte aber die Nennung der Vornamen mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte und ein mögliches Identifizierungsrisiko. Das Gericht wies diese Begründung zurück, da es das Identifizierungsrisiko als nicht plausibel ansah, weil die 20 häufigsten Vornamen nur einen kleinen Teil der fast 1.200 Tatverdächtigen beträfen.
Der Senat muss nun erneut über die Beantwortung der Anfrage entscheiden. Die Entscheidung erging mit 5:4 Stimmen. Vier Richter verfassten ein Sondervotum, das die Herausgabe einer solchen Liste als Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde ansieht.