Ehemaliger Bankvorstand in München zu Schadensersatz verurteilt

Ehemaliger Bankvorstand in München zu Schadensersatz verurteilt
Ein ehemaliger Vorstand einer Münchner Bank muss wegen risikoreicher Geschäfte 1 Million Euro an den Insolvenzverwalter zahlen. Das Landgericht München I hat zudem festgestellt, dass er für alle Schäden haftet, die der Bank durch ein umstrittenes Steuermodell entstanden sind, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Über das Vermögen der Bank war bereits das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Bank hatte nach Angaben des Gerichts zwischen 2016 und 2017 Dividenden ohne Steuerabzug an eine gemeinnützige Gesellschaft ausgezahlt, was zu einer Steuerschuld von rund 37,2 Millionen Euro führte. Der Insolvenzverwalter warf dem Vorstand vor, Bedenken der Compliance-Abteilung ignoriert und so die Bank geschädigt zu haben.
Der Beklagte soll für seine Beteiligung an dem Geschäft eine Million Euro von der gemeinnützigen Gesellschaft erhalten haben, die er nun herausgeben muss. Das Gericht sah eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Vorstands, da das Risiko einer Insolvenz objektiv zu hoch gewesen sei. Auch ein möglicherweise günstiger Ausgang des noch laufenden finanzgerichtlichen Verfahrens ändere nichts an dieser Pflichtverletzung. Das Urteil wurde bereits am 10. Juli ausgesprochen und ist noch nicht rechtskräftig.