Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das erste Ordnungswidrigkeitenverfahren nach einem Verstoß gegen das Badeverbot im Rhein eingeleitet. Das teilte die Stadtverwaltung mit.
Am Dienstag wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr Dormagen auf eine schwimmende Person im Rhein aufmerksam. Die Person hatte sich trotz des bestehenden Badeverbots im Fluss aufgehalten.
Das Badeverbot im Rhein besteht aus Sicherheitsgründen, da der Fluss durch starke Strömungen, Schifffahrt und Unterwasserströmungen gefährlich ist.
Die Stadt Düsseldorf weist regelmäßig auf die Gefahren hin und kontrolliert die Einhaltung des Verbots.
Düsseldorf leitet erstes Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Badens im Rhein ein

Foto/Text dts
21. August 2025 - 23:55 Uhr
Von Peter Heidenreich