Die Ermittlungen gegen die niederländischen Beschuldigten im Alter zwischen 28 und 35 Jahren hat die Staatsanwaltschaft München I – Abteilung für Organisierte Kriminalität – zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt geführt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im November und Dezember 2025 in Nürtingen-Raidwangen, Eppishausen und Ehekirchen Geldautomaten aufgesprengt und Bargeld in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro erbeutet zu haben. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 1,3 Millionen Euro.
Einem der Beschuldigten liegt zudem eine versuchte Tat in Kleinaitingen im Dezember 2023 zur Last. Nach dem in der Anklage zusammengefassten, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt sprengten die Beschuldigten am 22. Dezember 2025 einen Geldautomaten in Ehekirchen. Der Innenraum der Bankfiliale wurde durch die Wucht der Explosion größtenteils zerstört.
Auch die weiteren im Gebäude befindlichen Geschäfte – ein Kebab-Imbiss, eine Fahrschule, eine Bäckereifiliale, ein Fitnessstudio und ein Getränkemarkt – wurden so massiv beschädigt, dass sie für etwa drei Monate nicht nutzbar waren. Die vier Beschuldigten flüchteten mit einem Fahrzeug, das von Spezialeinsatzkräften der Bayerischen Landespolizei lokalisiert und verfolgt werden konnte.
Die Spezialeinsatzkräfte rammten es mit ihren Fahrzeugen und brachten es so zum Anhalten. Die Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Zuge der Ermittlungen konnten den Beschuldigten zudem die Sprengungen am 3. November 2025 in Nürtingen-Raidwangen und am 12. November 2025 in Eppishausen zugeordnet werden; einem der vier Beschuldigten konnte zudem eine versuchte Sprengung am 19. Dezember 2023 in Kleinaitingen zugeordnet werden.
Die Beschuldigten und möglicherweise weitere bislang unbekannte Täter sollen sich in den Niederlanden zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um Geldautomaten in Deutschland aufzusprengen und erhebliche Bargeldsummen zu erbeuten. Für die Taten sollen sie eigens angemietete oder entwendete Fahrzeuge verwendet und Sprengstoffpakete aus sogenannten Blitz-Knallsätzen hergestellt haben.
Den Beschuldigten liegt vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, schwerer Bandendiebstahl und gemeinschädliche Sachbeschädigung in drei Fällen zur Last, einem von ihnen zusätzlich eine versuchte Tat. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entscheidet die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt.